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Verordnung
Seit dem
1. Januar 2007 ist die revidierte Kranverordnung in Kraft und
regelt die Anforderungen an die sichere Verwendung von Kranen.
Sie können sich informieren unter
www.suva.ch, Rubrik suva Pro, Branchen-/Fachthemen.
Dort finden Sie alles Wissenswerte und auch eine Liste der anerkannten
Kranexperten zu denen unsere Herren Rieder Hans und Dillier Heini
gehören.
Gerne erstellen wir eine Expertise und offerieren Ihnen allfällige
Reparaturen.
Für alle Krane gilt:
Wer Krane betreibt, muss diese regelmässig nach den anerkannten
Regeln der
Technik auf ihren betriebssicheren Zustand überprüfen lassen.
Der Kranhersteller
gibt in der Betriebsanleitung konkrete Hinweise, wie die Überprüfung
zu erfolgen
hat. Diese Überprüfungen, die in der Regel 1-mal jährlich
erfolgen sollten, dürfen
nur von Kranfachleuten durchgeführt werden. |
  
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